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   VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18   

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VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18 (https://dejure.org/2019,60561)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16.07.2019 - 2 A 294/18 (https://dejure.org/2019,60561)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 2 A 294/18 (https://dejure.org/2019,60561)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 71/18

    Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Prozessakte, die Gerichtsakte 2 A 71/18 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Wegen der Begründung im Einzelnen kann auf die dem Prozessbevollmächtigten der Kläger bekannten Ausführungen des erkennenden Einzelrichters im Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 2 A 71/18 betreffend die gegen die Eigentümerin erlassene Nutzungsuntersagungsverfügung Bezug genommen werden.

  • BVerwG, 21.02.2019 - 4 C 9.18

    Privilegierung im Bauplanungsrecht nur für öffentlich verantwortete Unterbringung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18
    Der Beklagte habe diesen Bauantrag mittlerweile mit Bescheid vom 13.06.2019 abgelehnt und seine Bedenken hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des zur Genehmigung gestellten Bauvorhabens gegründet auf die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen neuester Entscheidung vom 21.02.2019 zum Aktenzeichen 4 C 9.18, ungeachtet dessen, dass sich dieselbe nicht auf die hier einschlägige Vorschrift des § 246 Abs. 10 BauGB beziehe, sondern diejenige des § 246 Abs. 9 BauGB.
  • OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18

    Anforderungen an nationale Abschiebungsverbote (Erkrankungen)

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18
    Die Kläger haben hiergegen am 22.10.2018, einem Montag, zum Aktenzeichen 2 A 294/18 und am 04.12.2018, zum Aktenzeichen 2 A 318/18, Klage erhoben, ohne diese zunächst in irgendeiner Form zu begründen.
  • OVG Berlin, 28.02.1997 - 2 S 28.96

    Wohnungsmieter; Baurechtswidriger Anbau; Beseitigungsanordnung; Duldungsanordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18
    Wegen der hierdurch bewirkten Einschränkungen seines mietrechtlichen Besitz- und Nutzungsrechts ist er vielmehr allein darauf verwiesen, den Vermieter zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 28.02.1997 - 2 S 28.96 -, BRS 59, 621).
  • VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 71/18

    Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Prozessakte, die Gerichtakte 2 A 294/18 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Noch später mit Schriftsatz vom 26.06.2019 im Verfahren 2 A 294/18 hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin erstmals die Beteiligten davon in Kenntnis gesetzt, dass die in den Wohnungen befindlichen deutschen Mieter mittlerweile ausgezogen seien und sich dort nur noch ausländische Mitbewohner aufhielten, die Leistungen vom Jobcenter erhielten.

  • VG Düsseldorf, 19.05.2023 - 28 L 533/23

    Bauordnungsverfügung, Reithalle, Polosport, Poloturnier, Störereigenschaft,

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. November 2020 - 15 C 20.2229 -, juris Rn. 33, Beschluss vom 30. September 2004 - 20 CS 04.2260 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 16. Juli 2019 - 2 A 294/18 -, juris; so auch bereits Beschluss des Einzelrichters vom 28. Dezember 2021 - 28 L 2224/21 - (n.v.).
  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 15 C 20.2229

    Klage gegen eine bauordnungsrechtliche Anordnung

    Dies gilt auch in der hier vorliegenden Konstellation der Inanspruchnahme eines Grundstückseigentümers und Verpächters als Handlungs- und Zustandsstörer - vorliegend als Adressat der Verfügungen unter Nr. 1 und 2 des angegriffenen Bescheids (Nutzungsuntersagung, Anordnung einer Bauzaunabsicherung) - im Verhältnis zum Mieter / Pächter, hier zum Kläger als Adressat der Duldungsverfügung (BayVGH, B.v. 30.9.2004 - 20 CS 04.2260 - juris; VG Schleswig, U.v. 16.7.2019 - 2 A 294/18 - juris; vgl. auch VG Augsburg, U.v. 31.5.2012 - Au 5 K 11.1025 - juris Rn. 67: Rechtswidrigkeit einer Zwangsgeldandrohung gegenüber einem bauordnungsrechtlich herangezogenen Grundstückseigentümer, wenn gegenüber dem Mieter / Pächter keine Duldungsverfügung erlassen wurde).
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